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Das Bremer Amtsgericht hat am 23. Juni 2009 (Az. 94 OWi 348/09) entschieden. Für das Parken in der Umweltzone ohne Feinstaubplakette konnte der Fahrzeugführer nicht belangt werden.
Der Grund für diese Entscheidung ist, dass die Bremer Verkehrsbehörde nicht beweisen konnte, ob dieses Fahrzeug eine Emission in dieser Umweltzone erzeugt hat. Denn in der Theorie wäre auch ein Transport mit dem Autotransporter denkbar. Denn Emissionen werden nur durch fahrende Autos erzeugt, aber nicht durch parkende Fahrzeuge.
Abzuwarten ist, wie andere Gerichte entscheiden. Dieses Urteil ist kein Freibrief fürs Parken in der Umweltzone ohne Plakette.
Denn der Bußgeldkatalog wurde zum 01.02.09 geändert, um auch parkende Fahrzeuge zu erfassen. Hier zielt man auf die Teilnahme eines Fahrzeuges im Verkehr ab, welche im öffentlichem Raum stehen.
Dieses Thema wird umstritten bleiben, denn wenn man nachweisen muss, wer das Fahrzeug geführt und auf dem öffentlichen Parkplatz abgestellt hat, wird es schwierig bleiben, Bußgelder zu erheben.