Gültigkeit Parklizenz - Verlängerung
Wer in einem der Münchner Parklizenzbereiche wohnt und bereits eine gültige Parklizenz besitzt, muss diese regelmäßig verlängern lassen. Die Gültigkeit einer Parklizenz beträgt jeweils ein Jahr, beginnend mit dem Ausstellungsdatum.
Ablauf der Parklizenz
Um nach Ablauf des Jahres keine Probleme beim Parken zu bekommen, sollte die neue Parklizenz spätestens drei Wochen vor Ablauf der aktuellen Parklizenz beantragt werden. Dabei genügt es, eine formlose Notiz mit der Angabe der aktuellen Parkausweis-Nummer an die zuständige Stelle der Münchner Straßenverkehrsbehörde, Abteilung Parkraummanagement, zu senden.
Es ist aber auch möglich, ein Antragsformular aus dem Internet der Straßenverkehrsbehörde München herunterzuladen: für Bewohner/-innen bzw. für Gewerbetreibende. Ist der unterschriebene Antrag eingegangen, erhält der Antragsteller eine Antragsbestätigung mit einem Zahlungsformular für die Gebühr des neuen Parkausweises (30 Euro). Nach Zahlungseingang wird die neue Parklizenz dann per Post zugestellt.
Änderung des Kennzeichens oder Adresse der Parklizenz
Sollte sich seit Ausstellung des aktuellen Parkausweises die Adresse des Antragstellers, das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs oder das Kraftfahrzeug selbst geändert haben, muss dies bei einem Antrag auf Verlängerung der Parklizenz angegeben und mit den entsprechenden Unterlagen (KFZ-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und gegebenenfalls die Bestätigung des Fahrzeughalters) nachgewiesen werden. Die Übertragung einer noch gültigen Parklizenz auf ein neues Fahrzeug ist dabei - gegen eine Gebühr von 10 Euro - nur möglich, wenn die aktuelle Parklizenz erst wenige Wochen alt ist.
Die Adresse für schriftliche Anträge für eine Parklizenz lautet:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III - Straßenverkehr
Verkehrsüberwachung (KVR-III/33)
80466 München
Verkürzung der Bearbeitungszeit der Parklizenz
Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, kann der Antrag auf Verlängerung der Parklizenz auch persönlich in der Abteilung für Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats gestellt werden. Das Dienstgebäude des Kreisverwaltungsreferates befindet sich in der Pilgersheimer Str. 20, München. Mit der U-Bahn erreichbar mit den Linien U1 und U2, Haltestelle Kolumbusplatz oder mit dem Bus Linien 52 und 58, Haltestelle Humboldtstraße.
Aber auch bei einer persönlichen Antragsstellung wird der neue Ausweis per Post zugestellt. Die Öffnungszeiten der Abteilung für Verkehrsüberwachung sind:
Montag 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 -12 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 -15 Uhr
Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr
Bei weiteren Fragen wird einem unter der Servicenummer der Landeshauptstadt München (089) 233-86644 geholfen.
Verzögerungen bei der Ausstellung von Parklizenzen
Hinweis: Aufgrund einer Umstellung der Software in der Abteilung der Verkehrsüberwachung kommt es im Sommer und Herbst 2010 wiederholt zu Problemen mit der Datenerfassung. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte deshalb bei Anträgen auf Verlängerung einer Parklizenz sicherheitshalber auch eine Kopie des Kraftfahrzeugscheins, der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) bzw. eine neue Halterbestätigung beigelegt werden.
Mehr Auskunft erhalten Sie auf der Webseite der Straßenverkehrsbehörde München.
Parkplatz München
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