Mietvertrag für Garage & Stellplatz: Vorlage kostenlos als PDF erstellen
Fragen beantworten, fertigen Garagenmietvertrag herunterladen: mit passender Kündigungsklausel, Kaution, Umsatzsteuer-Baustein und Wallbox-Regelung. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse — Ihre Eingaben werden nicht gespeichert.
Garagenmietvertrag zusammenstellen
Alle Angaben fließen direkt in die passenden Klauseln. Was Sie leer lassen, bleibt im Vertrag eine Ausfülllinie für den Termin vor Ort.
Nur die Vorlage? Blanko-Muster als Word-Datei oder PDF
Das Blanko-Muster enthält alle Klauseln mit Ausfülllinien. Die Word-Datei (.docx) lässt sich vor dem Ausdrucken noch anpassen, das PDF ist zum direkten Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen beim Termin vor Ort.
Unterschied zu den bekannten Formular-Vorlagen
Wer nach einem Garagenmietvertrag sucht, landet meist bei den Musterverträgen des ADAC, bei den Vordrucken von Haus & Grund oder im Formularhandel. Die ADAC-Musterverträge sind Teil der Rechtsberatung für Mitglieder, die Haus-&-Grund-Formulare gibt es über den Verlag beziehungsweise die Mitgliedschaft. Alle drei sind statische Vordrucke: ein Text für alle Fälle, die Lücken füllen Sie selbst aus. Der Generator hier ist kostenlos und ohne Konto nutzbar, setzt Ihre Angaben direkt in die Klauseln ein und lässt weg, was nicht passt — etwa den Umsatzsteuer-Ausweis, wenn Sie als Kleinunternehmer nach § 19 UStG vermieten. Wer lieber einen leeren Vordruck zum Ausdrucken hätte, nimmt das Blanko-Muster oben.
Der Garagenmietvertrag im Wortlaut
Das erzeugt der Generator. Hier die Blanko-Fassung zum Mitlesen: Ihre Eingaben ersetzen die Platzhalter. § 5 (Kaution) und § 6 (Laden von Elektrofahrzeugen) erscheinen nur, wenn Sie sie ankreuzen; ohne diese Bausteine verschiebt sich die Nummerierung der folgenden Paragraphen.
§ 1 Mietsache
(1) Vermietet wird die Garage Nr. ________ auf dem Grundstück / im Objekt __________________________________________________.
(2) Der Mieter erhält bei Übergabe: ____ Schlüssel und ____ Handsender.
(3) Dieser Vertrag ist ein eigenständiger Mietvertrag über einen Abstellplatz und steht in keinem rechtlichen Zusammenhang mit einem etwaigen anderen Mietverhältnis zwischen den Parteien.
§ 2 Nutzung
(1) Die Mietsache dient ausschließlich dem Abstellen eines zugelassenen Kraftfahrzeugs. Das Abstellen von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist gestattet.
(2) Nicht gestattet sind Werkstatt- und Reparaturarbeiten (ausgenommen kurzfristige Notreparaturen), die Fahrzeugwäsche sowie die Nutzung als Lagerraum. Kraftstoffe und Schmiermittel dürfen nur in den Mengen und Behältnissen aufbewahrt werden, die die am Ort der Mietsache geltende Garagenverordnung zulässt.
(3) Eine Überlassung an Dritte (auch teilweise oder zeitweise) bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
§ 3 Mietbeginn, Laufzeit und Kündigung
(1) Das Mietverhältnis beginnt am ____________ und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Parteien können mit der gesetzlichen Frist kündigen. Bei monatlich bemessener Miete ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB).
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) bleibt unberührt.
(4) Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ende der Mietzeit fort, verlängert sich das Mietverhältnis dadurch nicht; § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung, wenn keine Partei binnen zwei Wochen widerspricht) wird ausgeschlossen.
(5) Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
§ 4 Miete und Zahlung
(1) Die Miete beträgt monatlich ____________. Ein gesonderter Ausweis von Umsatzsteuer erfolgt nicht.
(2) Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats, auf das Konto IBAN ______________________________ zu zahlen.
§ 5 Kaution
Der Mieter zahlt bei Übergabe der Mietsache eine Kaution in Höhe von ____________. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache zahlt der Vermieter die Kaution zurück, soweit ihm keine fälligen Ansprüche aus diesem Vertrag zustehen.
§ 6 Laden von Elektrofahrzeugen
(1) Bauliche Veränderungen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (z. B. Installation einer Wallbox), bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Vermieter. Der Anspruch des Mieters auf Erlaubnis nach § 554 Abs. 1 BGB bleibt unberührt.
(2) Wird eine solche Maßnahme durchgeführt, gilt: Installation und Änderungen erfolgen durch einen Fachbetrieb; die Kosten von Einbau, Betrieb, Wartung und Rückbau trägt der Mieter; bei Vertragsende stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her; der Ladestrom wird über einen separaten Zähler erfasst und vom Mieter getragen.
§ 7 Haftung und Versicherung
(1) Dieser Vertrag begründet keine Obhuts-, Verwahrungs- oder Bewachungspflicht des Vermieters für das abgestellte Fahrzeug und eingebrachte Sachen. Deren Versicherung (insbesondere Teil-/Vollkasko) ist Sache des Mieters.
(2) Der Vermieter haftet für Schäden an Sachen des Mieters nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf); in den Fällen (a) und (b) haftet der Vermieter auch für einfache Fahrlässigkeit, im Fall (b) begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache, die er, seine Beauftragten oder Besucher schuldhaft verursachen, und stellt Verunreinigungen durch sein Fahrzeug (z. B. auslaufende Betriebsstoffe) unverzüglich ab.
§ 8 Übergabe und Rückgabe
(1) Die Übergabe erfolgt am ____________. Der Zustand der Mietsache wird im Übergabeprotokoll (Anlage 1) festgehalten.
(2) Bei Vertragsende gibt der Mieter die Mietsache geräumt und besenrein zurück und händigt sämtliche Schlüssel, Handsender und Zugangsmittel aus.
(3) Gehen Schlüssel oder Handsender verloren, trägt der Mieter die Kosten der Ersatzbeschaffung; die Kosten einer erforderlichen Änderung der Schließanlage nur, soweit er den Verlust zu vertreten hat und die Änderung aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsschluss nicht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Dazu kommen im PDF je nach Konstellation Hinweisfelder (kein Vertragsbestandteil): zur Koppelung von Wohnung und Garage, zur Kleinunternehmerregelung, zur Textform bei Laufzeiten über einem Jahr und zum Widerrufsrecht bei Fernabsatz. Das Übergabeprotokoll hängt als Anlage 1 an.
Garagenmietvertrag und Wohnraummietvertrag im Vergleich
Die rechte Spalte gilt für den eigenständigen Garagen- oder Stellplatzmietvertrag ohne Bezug zu einem Wohnungsmietvertrag.
| Punkt | Wohnraummietvertrag | Garagen-/Stellplatzmietvertrag |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §§ 549 ff. BGB, soziales Wohnraummietrecht | §§ 535 ff., 578 BGB, allgemeines Mietrecht |
| Kündigungsfrist Vermieter | 3 Monate, nach 5 bzw. 8 Jahren Mietdauer 6 bzw. 9 Monate (§ 573c Abs. 1 BGB) | bei privater Nutzung: 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB); bei gewerblicher Nutzung einer Garage oder Tiefgarage zum Quartalsende (§ 580a Abs. 2 BGB). Beide Fristen sind abdingbar. |
| Kündigungsgrund | berechtigtes Interesse erforderlich (§ 573 BGB) | kein Grund erforderlich |
| Widerspruch des Mieters | Sozialklausel, Fortsetzungsverlangen möglich (§§ 574 ff. BGB) | nicht anwendbar |
| Kaution | höchstens 3 Nettokaltmieten, getrennt anzulegen und zu verzinsen (§ 551 BGB) | frei vereinbar; üblich 1 bis 3 Monatsmieten, darüber droht Unwirksamkeit nach § 307 BGB |
| Mietpreisbremse | in ausgewiesenen Gebieten (§§ 556d ff. BGB) | gilt nicht |
| Mieterhöhung | Vergleichsmiete und Kappungsgrenze (§§ 558 ff. BGB) | nur durch Vereinbarung, etwa Staffelmiete mit festen Beträgen; beim unbefristeten Vertrag bleibt die Änderungskündigung |
| Form bei Laufzeit über 1 Jahr | Schriftform (§ 550 BGB) | Textform genügt (§ 578 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 550 BGB) |
| Betriebskosten | Abrechnung nach § 556 BGB und BetrKV | meist Pauschale oder in der Miete enthalten |
| Wallbox | Anspruch auf Erlaubnis (§ 554 BGB) | Anspruch auf Erlaubnis gilt ebenfalls (§ 554 BGB über § 578 BGB) |
| Umsatzsteuer | Vermietung steuerfrei (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG) | steuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG), in der Praxis meist § 19 UStG |
Bei zwei getrennten Verträgen spricht eine Vermutung für zwei rechtlich selbständige Mietverhältnisse. Sie kann kippen, wenn Wohnung und Garage vom selben Vermieter stammen und auf demselben Grundstück liegen; dann gilt die mittlere Spalte auch für die Garage (BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az. VIII ZR 251/10).
Was für Garagen- und Stellplatzmietverträge gilt
Kein Wohnraummietrecht — und das ist Ihr Vorteil
Ein eigenständiger Mietvertrag über eine Garage oder einen Stellplatz unterliegt dem allgemeinen Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), nicht dem sozialen Wohnraummietrecht. Es gibt keinen Kündigungsschutz und keine Mietpreisbremse; Kündigungsfristen, Befristung und Kaution sind frei verhandelbar. Ohne eigene Vereinbarung gilt die gesetzliche Frist: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB), ganz ohne Begründung. Welche Klauseln einer Prüfung nicht standhalten, zeigt der Ratgeber zum Garagenmietvertrag.
Die wichtigste Falle: Wohnung und Garage koppeln
Wird die Garage zusammen mit einer Wohnung vermietet — im selben Vertrag oder auf demselben Grundstück — kann das Ganze rechtlich als ein einheitliches Mietverhältnis gelten. Dann greift der volle Kündigungsschutz des Wohnraummietrechts auch für die Garage (BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az. VIII ZR 251/10). Deshalb erzeugt der Generator immer eine eigenständige Vertragsurkunde ohne Bezug auf einen Wohnungsmietvertrag und warnt, wenn Sie die Konstellation ankreuzen.
Umsatzsteuer: Pflicht auf dem Papier, selten in der Praxis
Die isolierte Stellplatzvermietung ist umsatzsteuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Die meisten privaten Vermieter bleiben aber unter der Kleinunternehmergrenze (seit 2025: 25.000 € Vorjahresumsatz / 100.000 € laufendes Jahr, § 19 Abs. 1 UStG) und weisen deshalb keine Umsatzsteuer aus — genau das bildet der Generator als Standard ab. Gewerbliche Vermieter können stattdessen die Miete zuzüglich Umsatzsteuer vereinbaren. Mehr zur Steuer beim Garage-Vermieten.
Wallbox und E-Auto: verbieten geht nicht, regeln schon
Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Erlaubnis baulicher Veränderungen zum Laden eines E-Autos (§ 554 Abs. 1 BGB; über § 578 BGB gilt die Vorschrift auch für Garagen und Stellplätze), und die Klausel „Wallbox verboten" wäre unwirksam (§ 554 Abs. 2 BGB). Regeln lässt sich das Verfahren: Fachbetrieb, Kostentragung, Rückbau, separater Zähler. Auch pauschale Abstellverbote für E-Autos halten vor Gericht regelmäßig nicht. Was Mieter durchsetzen können, was eine Wallbox kostet und wann sich der Einbau für Vermieter rechnet, steht im Ratgeber zur Wallbox am Stellplatz.
Form: Textform reicht — außer Sie wollen lange binden
Seit 2025 genügt für Garagen- und Stellplatzmietverträge mit mehr als einem Jahr Laufzeit die Textform, also etwa ein per E-Mail geschlossener Vertrag (§ 578 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 550 BGB, eingeführt durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz zum 1. Januar 2025). Wird die Form verfehlt, gilt der Vertrag als unbefristet. Ein unterschriebenes Dokument bleibt trotzdem die beste Wahl — als Beweis und für die Kaution.
Herkunft der Klauseln: Zusammengestellt von der Redaktion von parkplace (Mittl Medien, Impressum) auf Grundlage der §§ 535 ff., 554, 578 und 580a BGB, des § 4 Nr. 12 UStG sowie der BGH-Rechtsprechung zur Abgrenzung von Wohnraum- und Stellplatzmiete (u. a. VIII ZR 251/10). Rechtsstand: .
Welche Kündigungsfrist gilt beim Garagenmietvertrag?
Steht im Vertrag nichts anderes, gilt § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB: Bei monatlich bemessener Miete muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen und wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats. Geht sie im März fristgerecht zu, endet das Mietverhältnis am 31. Mai. Einen Grund muss niemand nennen, und ein Widerspruchsrecht wie bei Wohnraum gibt es nicht.
Weil der Garagenmietvertrag nicht dem Wohnraummietrecht unterliegt, ist diese Frist abdingbar. Üblich ist ein Monat zum Monatsende; der Generator bietet beide Varianten an. Ein befristeter Vertrag schließt die ordentliche Kündigung dagegen bis zum Enddatum aus und endet dann von selbst.
Drei Sonderfälle: Wird eine Garage oder ein Tiefgaragenplatz als Geschäftsraum genutzt, greift die Quartalsfrist des § 580a Abs. 2 BGB, also Kündigung am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Vierteljahres. Bei einem gewerblich genutzten unbebauten Außenstellplatz führt schon § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB zur Kündigung zum Ablauf eines Kalendervierteljahres; beim privat genutzten Außenstellplatz oder Carport bleibt es bei der Monatsregel. Und ist die Garage an eine Wohnung desselben Vermieters gekoppelt, gelten die Wohnraumfristen des § 573c BGB von drei bis neun Monaten.
Die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, etwa bei erheblichem Zahlungsverzug (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Auch als Mietvertrag für Stellplatz, Tiefgarage oder Carport
Rechtlich macht es kaum einen Unterschied, ob Sie eine abschließbare Garage, einen Tiefgaragenstellplatz, einen Carport oder einen offenen Außenstellplatz vermieten — es gelten dieselben Regeln zu Kündigung, Kaution und Umsatzsteuer. Der Generator passt Bezeichnung und Details an: Beim Tiefgaragenstellplatz gehören etwa Handsender oder Zugangscode in den Vertrag, beim Außenstellplatz genügt oft die Platznummer.
Ein „formloser Mietvertrag" für den Stellplatz — zwei Zeilen auf Papier oder eine mündliche Absprache — ist zwar wirksam, lässt aber genau die Punkte offen, über die gestritten wird: Kündigungsfrist, Lagerung, Haftung, Rückgabe. Das Muster hier ist bewusst kurz gehalten (zwei Seiten plus Übergabeprotokoll), deckt diese Punkte aber ab.
Häufige Fragen
Ist ein Garagenmietvertrag formfrei?
Grundsätzlich ja — auch ein mündlicher Garagenmietvertrag ist wirksam. Bei einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr verlangt das Gesetz aber mindestens die Textform, sonst gilt der Vertrag als unbefristet (§ 578 Abs. 1 i. V. m. § 550 BGB). Unabhängig davon empfiehlt sich immer ein unterschriebener Vertrag: Ohne Dokument lässt sich im Streit weder die Miete noch die vereinbarte Nutzung belegen.
Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Garagenmietvertrag?
Ohne eigene Vereinbarung gilt § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats — also knapp drei Monate. Anders als bei Wohnungen dürfen Sie die Frist frei vereinbaren, zum Beispiel einen Monat zum Monatsende. Eine Begründung braucht die Kündigung nicht; die Sonderfälle stehen im Abschnitt zur Kündigungsfrist.
Gilt für eine Garage der gleiche Mieterschutz wie für eine Wohnung?
Nein. Ein eigenständiger Garagen- oder Stellplatzmietvertrag fällt nicht unter das Wohnraummietrecht: kein Kündigungsschutz, keine Mietpreisbremse, freie Fristen und Kautionshöhe. Vorsicht nur, wenn Wohnung und Garage vom selben Vermieter stammen — dann kann ein einheitliches Mietverhältnis mit vollem Wohnraum-Kündigungsschutz vorliegen (BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az. VIII ZR 251/10). Deshalb gehören Wohnung und Garage in getrennte Verträge.
Muss ich als Vermieter Umsatzsteuer ausweisen?
Die Vermietung von Stellplätzen ist umsatzsteuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Praktisch zahlen die meisten privaten Vermieter trotzdem keine Umsatzsteuer, weil sie unter der Kleinunternehmergrenze bleiben (seit 2025: 25.000 Euro Vorjahresumsatz, 100.000 Euro im laufenden Jahr, § 19 Abs. 1 UStG) — dann darf aber auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Vermieten Sie an Ihren eigenen Wohnungsmieter, ist die Stellplatzmiete regelmäßig als Nebenleistung steuerfrei.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Die Drei-Monats-Grenze des Wohnraummietrechts (§ 551 BGB) gilt für Garagen nicht, die Kaution ist frei verhandelbar. Üblich und angemessen sind ein bis drei Monatsmieten; deutlich mehr riskiert die Unwirksamkeit der Klausel. Unser Generator begrenzt die Kaution deshalb auf drei Monatsmieten.
Darf mein Mieter eine Wallbox installieren?
Der Mieter hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihm bauliche Veränderungen zum Laden eines Elektrofahrzeugs erlaubt werden (§ 554 Abs. 1 BGB; über § 578 BGB gilt die Vorschrift auch für Garagen und Stellplätze). Eine Klausel „Wallbox verboten" wäre unwirksam (§ 554 Abs. 2 BGB). Regeln dürfen Sie das Verfahren: Installation durch einen Fachbetrieb, Kosten und Rückbau beim Mieter, separater Stromzähler. Genau so macht es die optionale Ladeklausel in unserem Muster.
Ist der Mietvertrags-Generator wirklich kostenlos?
Ja. Sie füllen das Formular aus und erhalten das fertige PDF sofort — ohne Konto, ohne E-Mail-Adresse, ohne versteckte Kosten. Ihre Eingaben werden nur für die Erstellung des PDFs verarbeitet und nicht gespeichert.
Was muss in einem Garagenmietvertrag stehen?
Sechs Angaben reichen: die Vertragsparteien mit Anschrift, die genaue Bezeichnung des Stellplatzes mit Adresse und Platznummer, Mietbeginn und Laufzeit, die Miete mit Fälligkeit und Konto, die Kündigungsfrist und die erlaubte Nutzung. Dazu gehören die Zahl der übergebenen Schlüssel und Handsender sowie ein Übergabeprotokoll. Der Vertrag aus dem Generator kommt damit auf zwei Seiten aus.
Wie kündige ich einen Garagenmietvertrag?
Gesetzlich ist die Kündigung formfrei, die Schriftform des § 568 BGB gilt nur für Wohnraum. Der Vertrag aus dem Generator verlangt mindestens Textform, eine E-Mail genügt also. Hinein gehören die Namen beider Parteien, die Bezeichnung des Stellplatzes und der gewünschte Beendigungszeitpunkt; einen Grund muss niemand nennen. Ohne abweichende Vereinbarung wirkt die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB). Lassen Sie sich den Zugang bestätigen oder versenden Sie per Einwurf-Einschreiben.
Darf ich die Garagenmiete erhöhen?
Nicht einseitig. Vergleichsmiete und Kappungsgrenze der §§ 558 ff. BGB gelten für Garagen nicht, umgekehrt gibt es aber auch kein gesetzliches Erhöhungsrecht. Möglich ist entweder eine einvernehmliche Anpassung oder eine von Anfang an vereinbarte Staffelmiete mit festen Beträgen und Zeitpunkten. Eine Klausel, die dem Vermieter die Anpassung nach Belieben erlaubt, ist unwirksam. Der Generator legt bis zu zwei Staffelstufen an.
Gibt es die Vorlage auch als Word-Datei?
Ja. Das Blanko-Muster steht als Word-Datei (.docx) und als PDF bereit — beide mit demselben Wortlaut. Die Word-Datei können Sie vor dem Ausdrucken anpassen, etwa eigene Vereinbarungen ergänzen. Wenn Sie das Formular oben ausfüllen, erhalten Sie stattdessen ein fertiges PDF mit Ihren Angaben in den Klauseln.
Gilt das Muster auch für Österreich oder die Schweiz?
Nein. Die Klauseln bilden deutsches Recht ab (BGB, UStG, WEG). In Österreich und der Schweiz gelten andere Vorschriften, insbesondere zu Kündigungsfristen und Umsatzsteuer; das Muster ist dort nicht verwendbar.
Vertrag fertig — aber noch kein Mieter?
Auf parkplace inserieren Sie Ihre Garage oder Ihren Stellplatz und erreichen Interessenten aus Ihrer Nachbarschaft.
- ✓ Keine Provision, keine Grundgebühr
- ✓ Kontakt nur über das Nachrichtensystem, Ihre Nummer bleibt privat
- ✓ Aktuell 219 Angebote und 40 Gesuche auf parkplace.de
Das Anzeigenformular füllen Sie ohne Konto aus. Erst danach legen Sie ein kostenloses Konto an; online geht die Anzeige, sobald Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigt haben. Ihre Eingaben und Fotos bleiben dabei erhalten.
Erst nachlesen? Ratgeber: Garage vermieten
Schon vorher sehen, wer in Ihrer Gegend sucht: aktuelle Parkplatz-Gesuche ansehen.