Mietvertrag für Garage & Stellplatz – kostenlos als PDF erstellen

Fragen beantworten, fertigen Garagenmietvertrag herunterladen: mit passender Kündigungsklausel, Kaution, Umsatzsteuer-Baustein und Wallbox-Regelung. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse — Ihre Eingaben werden nicht gespeichert.

✓ Kostenlos & ohne Konto ✓ Sofort als PDF ✓ Keine Speicherung Ihrer Daten ✓ Stand Juli 2026

Ihren Vertrag zusammenstellen

Alle Angaben fließen direkt in die passenden Klauseln. Was Sie leer lassen, bleibt im Vertrag eine Ausfülllinie für den Termin vor Ort.

1. Der Stellplatz
2. Vermieter und Mieter

Wichtig bei Wohnung + Garage vom selben Vermieter:

Auch bei getrennten Verträgen kann rechtlich ein einheitliches Mietverhältnis mit dem Kündigungsschutz des Wohnraummietrechts vorliegen (BGH VIII ZR 251/10). Der Vertrag enthält dazu einen Hinweis; lassen Sie den Fall im Zweifel rechtlich prüfen. Steuerlich ist diese Konstellation dafür meist umsatzsteuerfrei.

Hinweis: Als gewerblicher Vermieter gegenüber einer Privatperson kann bei Vertragsschluss per E-Mail oder Chat ein Widerrufsrecht bestehen — das PDF enthält dazu einen Hinweiskasten.

3. Miete, Kaution, Strom
4. Beginn, Laufzeit und Kündigung

Bei mehr als einem Jahr Laufzeit weist das PDF auf das Textform-Erfordernis hin.

5. Nutzung und Extras

Das PDF ist ein automatisch erstelltes Muster (Formulierungshilfe). Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung; das Muster ersetzt keine anwaltliche Beratung. Ihre Eingaben werden nur zur Erstellung des PDFs verarbeitet und nicht gespeichert.

Nur die Vorlage zum Ausdrucken?

Das Blanko-Muster enthält alle Klauseln mit Ausfülllinien — zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen beim Termin vor Ort.

Muster-PDF herunterladen

Was für Garagen- und Stellplatzmietverträge gilt

Kein Wohnraummietrecht — und das ist Ihr Vorteil

Ein eigenständiger Mietvertrag über eine Garage oder einen Stellplatz unterliegt dem allgemeinen Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), nicht dem sozialen Wohnraummietrecht. Es gibt keinen Kündigungsschutz und keine Mietpreisbremse; Kündigungsfristen, Befristung und Kaution sind frei verhandelbar. Ohne eigene Vereinbarung gilt die gesetzliche Frist: Kündigung zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 580a BGB) — ganz ohne Begründung.

Die wichtigste Falle: Wohnung und Garage koppeln

Wird die Garage zusammen mit einer Wohnung vermietet — im selben Vertrag oder auf demselben Grundstück — kann das Ganze rechtlich als ein einheitliches Mietverhältnis gelten. Dann greift der volle Kündigungsschutz des Wohnraummietrechts auch für die Garage (BGH VIII ZR 251/10). Deshalb erzeugt der Generator immer eine eigenständige Vertragsurkunde ohne Bezug auf einen Wohnungsmietvertrag und warnt, wenn Sie die Konstellation ankreuzen.

Umsatzsteuer: Pflicht auf dem Papier, selten in der Praxis

Die isolierte Stellplatzvermietung ist umsatzsteuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Die meisten privaten Vermieter bleiben aber unter der Kleinunternehmergrenze (25.000 € Vorjahresumsatz / 100.000 € laufendes Jahr) und weisen deshalb keine Umsatzsteuer aus — genau das bildet der Generator als Standard ab. Gewerbliche Vermieter können stattdessen die Miete zuzüglich Umsatzsteuer vereinbaren. Mehr zur Steuer beim Garage-Vermieten.

Wallbox und E-Auto: verbieten geht nicht, regeln schon

Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Erlaubnis baulicher Veränderungen zum Laden eines E-Autos (§ 554 BGB) — auch beim reinen Garagenmietvertrag, und die Klausel „Wallbox verboten" wäre unwirksam. Regeln lässt sich das Verfahren: Fachbetrieb, Kostentragung, Rückbau, separater Zähler. Auch pauschale Abstellverbote für E-Autos halten vor Gericht regelmäßig nicht.

Form: Textform reicht — außer Sie wollen lange binden

Seit 2025 genügt für Garagen- und Stellplatzmietverträge mit mehr als einem Jahr Laufzeit die Textform, also etwa ein per E-Mail geschlossener Vertrag (§ 578 Abs. 1 i. V. m. § 550 BGB). Wird die Form verfehlt, gilt der Vertrag als unbefristet. Ein unterschriebenes Dokument bleibt trotzdem die beste Wahl — als Beweis und für die Kaution.

Auch als Mietvertrag für Stellplatz, Tiefgarage oder Carport

Rechtlich macht es kaum einen Unterschied, ob Sie eine abschließbare Garage, einen Tiefgaragenstellplatz, einen Carport oder einen offenen Außenstellplatz vermieten — es gelten dieselben Regeln zu Kündigung, Kaution und Umsatzsteuer. Der Generator passt Bezeichnung und Details an: Beim Tiefgaragenstellplatz gehören etwa Handsender oder Zugangscode in den Vertrag, beim Außenstellplatz genügt oft die Platznummer.

Ein „formloser Mietvertrag" für den Stellplatz — zwei Zeilen auf Papier oder eine mündliche Absprache — ist zwar wirksam, lässt aber genau die Punkte offen, über die gestritten wird: Kündigungsfrist, Lagerung, Haftung, Rückgabe. Das Muster hier ist bewusst kurz gehalten (zwei Seiten plus Übergabeprotokoll), deckt diese Punkte aber ab.

Häufige Fragen

Ist ein Garagenmietvertrag formfrei?

Grundsätzlich ja — auch ein mündlicher Garagenmietvertrag ist wirksam. Bei einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr verlangt das Gesetz aber mindestens die Textform, sonst gilt der Vertrag als unbefristet (§ 578 Abs. 1 i. V. m. § 550 BGB). Unabhängig davon empfiehlt sich immer ein unterschriebener Vertrag: Ohne Dokument lässt sich im Streit weder die Miete noch die vereinbarte Nutzung belegen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Garagenmietvertrag?

Ohne eigene Vereinbarung gilt die gesetzliche Frist des § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats — also knapp drei Monate. Anders als bei Wohnungen dürfen Sie die Frist frei vereinbaren, zum Beispiel einen Monat zum Monatsende. Eine Begründung braucht die Kündigung nicht.

Gilt für eine Garage der gleiche Mieterschutz wie für eine Wohnung?

Nein. Ein eigenständiger Garagen- oder Stellplatzmietvertrag fällt nicht unter das Wohnraummietrecht: kein Kündigungsschutz, keine Mietpreisbremse, freie Fristen und Kautionshöhe. Vorsicht nur, wenn Wohnung und Garage vom selben Vermieter stammen — dann kann ein einheitliches Mietverhältnis mit vollem Wohnraum-Kündigungsschutz vorliegen (BGH VIII ZR 251/10). Deshalb gehören Wohnung und Garage in getrennte Verträge.

Muss ich als Vermieter Umsatzsteuer ausweisen?

Die Vermietung von Stellplätzen ist umsatzsteuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Praktisch zahlen die meisten privaten Vermieter trotzdem keine Umsatzsteuer, weil sie unter der Kleinunternehmergrenze bleiben (25.000 Euro Vorjahresumsatz, 100.000 Euro im laufenden Jahr, § 19 UStG) — dann darf aber auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Vermieten Sie an Ihren eigenen Wohnungsmieter, ist die Stellplatzmiete regelmäßig als Nebenleistung steuerfrei.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Die Drei-Monats-Grenze des Wohnraummietrechts (§ 551 BGB) gilt für Garagen nicht, die Kaution ist frei verhandelbar. Üblich und angemessen sind ein bis drei Monatsmieten; deutlich mehr riskiert die Unwirksamkeit der Klausel. Unser Generator begrenzt die Kaution deshalb auf drei Monatsmieten.

Darf mein Mieter eine Wallbox installieren?

Der Mieter hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihm bauliche Veränderungen zum Laden eines Elektrofahrzeugs erlaubt werden (§ 554 BGB) — das gilt auch für reine Stellplatz- und Garagenmietverträge und lässt sich vertraglich nicht ausschließen. Regeln dürfen Sie das Verfahren: Installation durch einen Fachbetrieb, Kosten und Rückbau beim Mieter, separater Stromzähler. Genau so macht es die optionale Ladeklausel in unserem Muster.

Ist der Mietvertrags-Generator wirklich kostenlos?

Ja. Sie füllen das Formular aus und erhalten das fertige PDF sofort — ohne Konto, ohne E-Mail-Adresse, ohne versteckte Kosten. Ihre Eingaben werden nur für die Erstellung des PDFs verarbeitet und nicht gespeichert.

Vertrag fertig — aber noch kein Mieter?

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