Garage vermieten – kostenlos und provisionsfrei

Ein leerer Stellplatz bringt nichts ein, kostet aber weiter. Auf parkplace inserieren Sie Garage, Tiefgaragenplatz oder Außenstellplatz ohne Gebühr und ohne Provision — und sprechen direkt mit Mietern aus Ihrer Nachbarschaft.

Lohnt sich das Vermieten überhaupt?

Die kurze Antwort: fast immer, weil der Aufwand gering ist. Ein Stellplatz nutzt sich kaum ab, es gibt keine Nebenkostenabrechnung im Sinne einer Wohnung, und Sie müssen niemandem eine Wohnung kündigen, wenn Sie den Platz irgendwann selbst brauchen. Die Vermietung eines reinen Stellplatzes fällt nicht unter das Wohnraummietrecht — Kündigungsfristen sind kurz und frei verhandelbar.

Dazu kommt die Nachfrage. In Innenstädten, rund um Kliniken, Bahnhöfe und Universitäten suchen dauerhaft mehr Menschen einen festen Platz, als angeboten werden. Wer in einer solchen Lage einen zweiten Stellplatz besitzt oder seinen eigenen tagsüber nicht braucht, lässt sonst Geld liegen.

Was können Sie verlangen?

Statt zu schätzen, hier die Zahlen aus den aktuell auf parkplace inserierten Angeboten in Deutschland. Grundlage sind 211 Inserate mit Preisangabe. Angegeben ist jeweils der Median, also der mittlere Wert — er ist aussagekräftiger als ein Durchschnitt, den einzelne Ausreißer verzerren.

50 €

untere 25 Prozent

70 €

mittlerer Preis

100 €

obere 25 Prozent

Art des Stellplatzes Mittlere Miete Spanne Angebote
Garage 95 € / Monat 35 – 150 € 6
Tiefgarage 95 € / Monat 30 – 250 € 83
Duplex-Stellplatz 80 € / Monat 40 – 190 € 34
Stellplatz 50 € / Monat 25 – 200 € 76

Diese Werte sind ein Anhaltspunkt, kein Tarif. Den größten Einfluss hat die Lage: Innerhalb derselben Stadt liegen zwischen einem Platz im Zentrum und einem am Stadtrand schnell 40 oder 50 Euro. Sehen Sie sich an, was in Ihrer direkten Umgebung angeboten wird, und orientieren Sie sich daran. Ein überzogener Preis kostet Sie Monate Leerstand, die keine spätere Mieterhöhung wieder einholt.

In vier Schritten vermietet

  1. 1

    Anzeige aufgeben

    Adresse, Art des Platzes, Preis und ein bis zwei Fotos. Das dauert etwa fünf Minuten und kostet nichts.

  2. 2

    Anfragen beantworten

    Interessenten schreiben Ihnen über das interne Nachrichtensystem. Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleiben dabei privat.

  3. 3

    Platz zeigen und Vertrag schließen

    Ein kurzer Termin vor Ort, dann ein schriftlicher Mietvertrag. Was hineingehört, steht weiter unten.

  4. 4

    Anzeige schließen

    Ist der Platz vergeben, setzen Sie die Anzeige im Dashboard offline. Sie können sie später wieder aktivieren.

Was in den Mietvertrag gehört

Ein Garagen- oder Stellplatzmietvertrag ist deutlich einfacher als ein Wohnraummietvertrag, sollte aber schriftlich vorliegen. Mündliche Absprachen lassen sich im Streitfall nicht belegen.

  • Mietsache genau bezeichnen: Adresse und Nummer des Platzes, damit klar ist, welcher Stellplatz gemeint ist.
  • Miete und Zahlungsweise: Betrag, Fälligkeit, Konto. Bei Bedarf eine Kaution in Höhe von ein bis zwei Monatsmieten.
  • Laufzeit und Kündigungsfrist: unbefristet mit Frist oder befristet, wenn Sie den Platz absehbar selbst brauchen.
  • Erlaubte Nutzung: üblicherweise das Abstellen eines Fahrzeugs. Lagerung von Reifen, Möbeln oder Kraftstoff sollten Sie ausdrücklich regeln.
  • Zustand bei Übergabe: kurzes Protokoll mit Fotos, dazu die Zahl der übergebenen Schlüssel oder Fernbedienungen.

Wichtig: Wird die Garage zusammen mit einer Wohnung im selben Vertrag vermietet, gilt sie mietrechtlich als Teil der Wohnung — mit den strengeren Kündigungsregeln des Wohnraummietrechts. Wer flexibel bleiben will, schließt zwei getrennte Verträge.

Und die Steuer?

Mieteinnahmen aus einer Garage oder einem Stellplatz sind einkommensteuerpflichtig. Sie gehören als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in die Anlage V. Dagegenrechnen können Sie, was der Platz Sie kostet: anteilige Grundsteuer, Versicherung, Reparaturen, Verwaltungskosten.

Ein Punkt wird oft übersehen: Anders als die Vermietung einer Wohnung ist die reine Stellplatzvermietung nicht von der Umsatzsteuer befreit. Praktisch trifft das die wenigsten privaten Vermieter, weil sie unter der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bleiben und dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer mehrere Plätze vermietet oder daneben weitere Einnahmen hat, sollte die Grenze im Blick behalten.

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Grenzen und Sätze ändern sich; für Ihren konkreten Fall ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die richtige Adresse.

Drei Fehler, die Vermieter Geld kosten

Kein Foto. Anzeigen ohne Bild werden deutlich seltener angeklickt. Ein Handyfoto bei Tageslicht, auf dem die Einfahrt und der Platz zu erkennen sind, genügt vollkommen.

Zu vage Ortsangabe. „Nähe Zentrum" hilft niemandem. Wer die Straße nennt, bekommt Anfragen von Leuten, für die der Platz tatsächlich passt — und spart sich Besichtigungen, die zu nichts führen.

Späte Antwort. Wer einen Stellplatz sucht, schreibt meist mehrere Anbieter gleichzeitig an. Wer zuerst antwortet, vermietet.

Häufige Fragen

Wie viel Miete kann man für eine Garage verlangen?

Auf parkplace liegt die mittlere Monatsmiete bei 70 Euro. Die Hälfte aller Angebote bewegt sich zwischen 50 und 100 Euro. Entscheidend sind Lage und Art: Ein Tiefgaragenplatz in einer Großstadt erzielt ein Vielfaches eines Außenstellplatzes am Ortsrand. Orientieren Sie sich an vergleichbaren Angeboten in Ihrer Straße oder Ihrem Viertel.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Garage vermiete?

Schließen Sie einen schriftlichen Mietvertrag mit Angaben zu Mietsache, Miete, Kündigungsfrist und erlaubter Nutzung. Ein reiner Garagenmietvertrag fällt nicht unter das Wohnraummietrecht und ist deutlich flexibler kündbar. Halten Sie den Zustand bei der Übergabe fest und klären Sie, ob der Platz nur zum Abstellen eines Fahrzeugs dient.

Ist es sinnvoll, eine Garage zu vermieten?

Ein leerstehender Stellplatz verursacht Kosten, ohne etwas einzubringen. Die Vermietung ist im Vergleich zu einer Wohnung unaufwendig: kein Wohnraummietrecht, kaum Instandhaltung, kurze Kündigungsfristen. Wer den Platz selbst gelegentlich braucht, kann eine befristete Vermietung vereinbaren.

Wie wird die Garagenmiete versteuert?

Mieteinnahmen zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und gehören in die Anlage V der Steuererklärung. Anders als bei einer Wohnung ist die Vermietung eines Stellplatzes nicht automatisch umsatzsteuerfrei; wer unter der Kleinunternehmergrenze bleibt, weist aber keine Umsatzsteuer aus. Kosten wie Grundsteuer, Versicherung oder Reparaturen lassen sich gegenrechnen.

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