Garage vermieten: Was Sie vorher beachten sollten
Eine Garage zu vermieten ist deutlich einfacher, als eine Wohnung zu vermieten — es gibt kein Wohnraummietrecht, keine Betriebskostenabrechnung und kaum Instandhaltung. Trotzdem gibt es eine Handvoll Punkte, an denen es regelmäßig hakt: beim Preis, bei der Frage, wer eigentlich vermieten darf, und bei dem, was der Mieter im Stellplatz abstellt. Dieser Beitrag geht sie der Reihe nach durch und ersetzt keine Rechtsberatung.
Dürfen Sie überhaupt vermieten?
Die Frage klingt banal, wird aber oft zu spät gestellt. Drei Konstellationen sind zu unterscheiden.
Sie sind Eigentümer des Grundstücks
Der unkomplizierte Fall. Sie entscheiden allein, ob und an wen Sie vermieten. Prüfen sollten Sie nur, ob eine Baulast oder eine Stellplatzverpflichtung auf dem Grundstück liegt: Manche Baugenehmigungen sind an die Auflage gebunden, eine bestimmte Zahl von Stellplätzen für die eigenen Wohnungen vorzuhalten. Wer diese Plätze extern vermietet, kann damit gegen die Auflage verstoßen.
Ihnen gehört eine Tiefgaragenbox in einer Eigentümergemeinschaft
Ist der Stellplatz als Sondereigentum oder mit einem Sondernutzungsrecht Ihnen zugeordnet, dürfen Sie ihn grundsätzlich vermieten. Ein Blick in die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung lohnt sich trotzdem: Manche enthalten Beschränkungen zugunsten der übrigen Eigentümer, etwa ein Vorrecht bei der Vergabe oder ein Verbot der Vermietung an Außenstehende. Solche Regelungen sind wirksam, wenn sie ordnungsgemäß vereinbart wurden.
Sie haben den Platz selbst gemietet
Dann brauchen Sie für eine Untervermietung die Erlaubnis Ihres Vermieters. Ohne Zustimmung riskieren Sie eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung Ihres eigenen Vertrags. Fragen Sie schriftlich an — viele Vermieter stimmen zu, wenn klar ist, wer den Platz nutzt.
Den Preis richtig ansetzen
Der häufigste Fehler ist ein zu hoher Startpreis. Er wirkt zunächst harmlos, kostet aber real Geld: Drei Monate Leerstand bei 70 Euro sind 210 Euro, die keine spätere Erhöhung um fünf Euro monatlich je wieder einspielt.
Orientieren Sie sich nicht an bundesweiten Durchschnittswerten, sondern an dem, was in Ihrer Straße und in den angrenzenden Vierteln aufgerufen wird. Der Preis für einen Stellplatz ist fast vollständig eine Frage der Lage — die Bauart macht weniger aus als die Entfernung zum nächsten Nachfragepunkt. In der Nähe von Kliniken, Bahnhöfen, Universitäten und verdichteten Altbauvierteln ohne eigene Stellplätze zahlen Mieter deutlich mehr als am Ortsrand.
Was den Preis nach oben trägt
- Ein abschließbares Tor statt einer offenen Fläche
- Beleuchtung und ein befestigter Untergrund
- Breite Zufahrt, in die auch ein größeres Fahrzeug passt
- Eine vorhandene Steckdose oder Lademöglichkeit — bei E-Auto-Fahrern ein starkes Argument
- 24-Stunden-Zugang ohne Umwege über fremde Grundstücke
Die Anzeige entscheidet, wie viele Anfragen Sie bekommen
Drei Dinge machen den Unterschied, und alle drei kosten nichts.
Fotos. Anzeigen ohne Bild werden deutlich seltener geöffnet. Zwei Aufnahmen bei Tageslicht reichen: eine von der Zufahrt, eine vom Platz selbst. Wer den Stellplatz nur beschreibt, konkurriert mit Angeboten, bei denen der Interessent sofort sieht, ob sein Auto hineinpasst.
Eine konkrete Ortsangabe. „Zentrumsnah" hilft niemandem weiter. Wer die Straße nennt, bekommt Anfragen von Menschen, für die der Weg tatsächlich passt, und spart sich Besichtigungen, die zu nichts führen. Die genaue Hausnummer können Sie für das persönliche Gespräch aufheben.
Die Maße. Länge, Breite und bei einer Garage die Durchfahrtshöhe. Wer einen Transporter oder ein größeres SUV fährt, filtert danach — fehlen die Angaben, wird Ihre Anzeige übersprungen.
Wen Sie als Mieter nehmen
Anders als bei einer Wohnung brauchen Sie keine Schufa-Auskunft und keine Gehaltsnachweise. Ein kurzes Gespräch und die Frage, welches Fahrzeug abgestellt wird, reichen in aller Regel. Sinnvoll ist es dennoch, Name, Anschrift und Kennzeichen zu notieren — falls das Fahrzeug einmal falsch steht oder nach Vertragsende nicht verschwindet, brauchen Sie diese Angaben.
Vorsicht ist geboten, wenn jemand den Platz ausdrücklich für ein nicht angemeldetes Fahrzeug, für die Lagerung von Material oder für gewerbliche Zwecke möchte. Das ist nicht per se problematisch, sollte aber im Vertrag stehen — und bei gewerblicher Nutzung kann sich die Frage der Umsatzsteuer anders stellen.
Der unterschätzte Punkt: Was darf im Stellplatz stehen?
Wenn es hinterher Streit gibt, dann meistens hierüber. Aus einem Stellplatz für ein Auto wird schnell ein Lager für Reifen, Fahrräder und Umzugskartons. Das ist nicht nur eine Frage des Geschmacks: Brennbare Stoffe und Gasflaschen können den Versicherungsschutz berühren, und in vielen Garagenverordnungen der Länder ist die Lagerung in Kleingaragen ohnehin eingeschränkt.
Legen Sie deshalb im Vertrag fest, was zulässig ist. Die einfachste Variante: Erlaubt ist das Abstellen eines zugelassenen, fahrbereiten Kraftfahrzeugs, alles Weitere nur nach Absprache. Wer großzügiger sein will, benennt konkret, was zusätzlich in Ordnung geht.
Versicherung kurz prüfen
Für die vermietete Garage selbst greift in der Regel Ihre Gebäude- oder Wohngebäudeversicherung, sofern die Garage dort mitversichert ist. Ein Anruf beim Versicherer, ob die Vermietung an Dritte gemeldet werden muss, dauert fünf Minuten und erspart im Schadensfall Diskussionen. Für das abgestellte Fahrzeug haftet Ihr Mieter selbst — das sollten Sie im Vertrag auch so festhalten, damit hinterher niemand annimmt, Sie hätten eine Obhutspflicht übernommen.
Wenn der Mieter nicht zahlt
Der Vorteil des Stellplatzvertrags zeigt sich hier. Sie sind nicht an das soziale Kündigungsschutzrecht gebunden und können nach § 543 BGB fristlos kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug ist. Praktisch führt schon eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Frist meist zum Ziel. Räumt der Mieter den Platz nicht, dürfen Sie das Fahrzeug allerdings nicht einfach entfernen lassen — dafür brauchen Sie einen Titel.
Fazit
Die meiste Arbeit steckt am Anfang: klären, ob Sie vermieten dürfen, einen realistischen Preis finden, eine Anzeige mit Fotos und Maßen einstellen. Danach ist ein Stellplatz das pflegeleichteste Mietverhältnis, das es gibt. Die zwei Punkte, an denen es später doch klemmt, lassen sich mit zwei Sätzen im Vertrag ausräumen: was abgestellt werden darf und wer für das Fahrzeug haftet.
Preisspannen aus echten Inseraten, den Ablauf und die steuerliche Seite finden Sie im Überblick unter Garage vermieten. Ihre Anzeige stellen Sie hier kostenlos ein.
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